Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen, ihre Organe und Gesellschafter in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts:
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet traditionell das Genossenschaftsrecht. Wir beraten Genossenschaften aus allen Branchen, insbesondere Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie Kreditgenossenschaften, in allen genossenschaftsrechtlichen Fragen.
Wir beraten Sie ebenso bei Umstrukturierungen, beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie bei Joint Ventures:
Im speziellen und anspruchsvollen Bereich der Unternehmens- und Beteiligungserwerben („M&A“) umfasst unser Leistungsangebot: