Update Geldwäscheprävention und Betrugsbekämpfung

Sachverhalt

Im Rahmen der jüngsten Tagung der FIU in Köln kam es zu einem bemerkenswert offenen Dialog zwischen Behörde und Verpflichteten. Unter Leitung von Herrn Thelesklaf wurden zukünftige Kooperationen thematisiert, wobei insbesondere die effektive Eindämmung von Geldwäsche mittels engerer Abstimmungen im Vordergrund stand. Parallel rückt jene hohe Geldsumme, die nach einer älteren Geldwäschestudie I auf rund 100 Milliarden Euro geschätzt wird, erneut in den Fokus. Forscherinnen und Forscher des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht (TriGeKo) haben eine erste Studie vorgelegt, die den Zusammenhang steigender Immobilienpreise mit dem Verdacht auf inkriminierte Gelder genauer analysiert (Geldwäsche und deren Auswirkungen auf Immobilienpreise in Deutschland_Studie TrIGeKo). Die EBA ist im Auftrag der noch nicht operativen AMLA bereits aktiv und hat Entwürfe für technische Regulierungsstandards publiziert, die wesentliche Weichenstellungen für Harmonisierung und Sanktionen enthalten (The EBA consults on new rules related to the anti- money laundering and countering the financing of terrorism package | European Banking Authority).

Rechtliche Bewertung

Die intensive Diskussion über die Rolle der FIU und die Bemühungen um stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsbehörden und Verpflichteten zielt darauf ab, den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und den sich daraus ergebenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gerecht zu werden. Sowohl die EU-weite Ausrichtung durch die kommenden Regulierungsstandards als auch die Ausweitung von Präventionsmechanismen infolge neuer technologischer Entwicklungen sprechen für einen erhöhten Anpassungsdruck bei den Verpflichteten. Im Zuge dessen können Institute, die bisher nur reaktiv agierten, rechtlich ins Hintertreffen geraten, falls sie Sicherheitsmechanismen, Software-gestützte Monitoringsysteme und zeitgemäße Schulungskonzepte nicht rechtzeitig umsetzen. Gleichzeitig führt der Immobiliensektor – angesichts stetig steigender Geld- und Warenströme – zu verstärkten Pflichten, die dem Grundsatz der risikobasierten Prüfung entsprechen. Immobiliengeschäfte erweisen sich hier oftmals als besonders anfällig für komplexe Verschleierungshandlungen. Die geplante Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Sanktionen auf europäischer Ebene unterstreicht zudem, dass insoweit länderübergreifende Bußgeldregelungen angedacht werden, die eine einheitliche und strengere Handhabung im gesamten Binnenmarkt erwarten lassen.

Fazit

Die Anforderungen an Geldwäscheprävention und Betrugsbekämpfung werden weiter steigen. Praktisch empfiehlt sich eine frühzeitige und verstärkte Kommunikation mit den zuständigen Behörden, etwa indem Informationen zur Risikobewertung systematisch ausgetauscht werden. Eine umfassende Implementierung von KI-gestützten Tools kann dazu beitragen, Geldwäscheindikatoren und betrügerische Muster schneller zu erkennen und zu melden. Für den Immobilienbereich bleibt eine sorgfältige Kundendokumentation und -prüfung essenziell, um bei Kontrollen über Nachweise zur Herkunft von Geldern zu verfügen. Institute und Dienstleister sollten außerdem die künftigen RTS-Entwürfe der EBA für ihre internen Prozesse rechtzeitig aufbereiten, damit sie rechtliche Vorgaben problemlos erfüllen und empfindlichen Sanktionen vorbeugen können.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. A. Dominik Brückel
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