Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die BaFin hat kürzlich das BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 07/2023 (GW) veröffentlicht, das sich an alle unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflichteten nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland richtet.

Dieses Rundschreiben informiert über Länder, die als Hochrisiko-Staaten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft werden. Für diese Länder gelten verstärkte Sorgfaltspflichten und Anzeigepflichten. Die Länder werden in drei Gruppen iingeteilt: Nordkorea und Iran, die Gegenmaßnahmen unterliegen; Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, D. R. Kongo, Gibraltar, Haiti, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Mali, Mosambik, Myanmar, Nigeria, Panama, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate und Vanuatu, die verstärkte Sorgfaltspflichten erfordern; und Albanien, Kamerun, Kroatien, Türkei und Vietnam, die unter Beobachtung stehen.

Das Rundschreiben weist auf die Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Nordkorea und dem Iran hin. Es werden auch die verstärkten Sorgfaltspflichten für Geschäftsvorfälle mit Bezug zu den anderen in der Delegierten Verordnung aufgeführten Ländern mit hohem Risiko beschrieben.

Die BaFin betont, dass die Verpflichteten die aktuelle Lage in den betroffenen Ländern angemessen berücksichtigen und die erforderlichen Maßnahmen zur Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen sollen. Die BaFin behält sich vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Für weitergehende Fragen sowie eine juristische Unterstützung stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. A. Dominik Brückel
069-6978-3295
dominik.brueckel@awado-rag.de