Ein „Jahrhundertwerk“: Gesetzgeber verabschiedet MoPeG.

Tief in der Nacht vom 24.06.2021 zum 25.06.2021 befasste sich der Bundestag in zweiter und dritter Beratung mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (abgekürzt: „MoPeG“). Nachdem der Bundestag dem MoPeG einstimmig zugestimmt hatte, passierte es bereits tags darauf am 25.06.2021 den Bundesrat ohne Einspruch und sieht nun seinem Abdruck im Bundesgesetzblatt entgegen.

Ein „großer Wurf“

Das Gesetz ist, wie es MdB Prof. Dr. Heribert Hirte in seiner nächtlichen Bundestagsrede zum MoPeG formulierte, ein „Jahrhundertwerk“; denn es reformiert das Personalgesellschaftsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit 120 Jahren nahezu unverändert normiert gewesen ist, umfassend und grundlegend. Hierzu bestand auch reichlich Anlass, denn - so MdB Hirte - beim Personengesellschaft ist „…das, was jetzt im Gesetz steht, … nicht mehr das, was das gelebte Recht ist“.

Wesentliche Inhalte des MoPeG

Inhaltlich widmet sich das MoPeG u.a. drei zentralen Themen. Das gesamte Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) in den §§ 705ff. BGB wird neugefasst; die Rechtsfähigkeit der GbR wird nun gesetzlich anerkannt, wie es teilweise bislang durch die Rechtsprechung bereits geschehen ist. Zudem wird Rechtsklarheit geschaffen: denn ab dem 1.1.2024 kann die rechtsfähige GbR in das neue sog. „Gesellschaftsregister“ eingetragen werden, so dass sich der Rechtsverkehr über die dort eingetragenen Gesellschaften und deren Sitz und deren vertretungsberechtigte Gesellschafter informieren kann, wie er es in ähnlicher Weise bereits von den Handelsgesellschaften und deren Eintragungen im Handelsregister kennt. Schließlich schafft das MoPeG Regelungen zur Anfechtung von Beschlüssen in Personenhandelsgesellschaften.

Hintergrund

Das MoPeG setzt ein zentrales Anliegen der Regierungsparteien um, das sie auch im Koalitionsvertrag aufgegriffen hatten: so sollte das Personengesellschaftsrecht reformiert und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens angepasst werden. Hierzu entwickelte eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beauftragte Expertenkommission zunächst den im April 2020 veröffentlichten sog. „Mauracher Entwurf“ für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht, aus dem im BMJV zunächst ein Referentenentwurf erarbeitet wurde und sodann im Januar 2021 ein Regierungsentwurf hervorging (vgl. hierzu auch den Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulteis, LL.M. vom Düsseldorfer Standort der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgedruckt in Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht - GWR 2021, S. 112-119).

Nach Beratungen im Bundesrat und Bundestag und in den Ausschüssen und kleineren Anpassungen (u.a. wird es nun am 1.1.2024 anstatt am 1.1.2023 in Kraft treten) ist das über 300 Seiten starke Gesetzeswerk, das mehr als 130 Gesetze und Verordnungen abändert, nun verabschiedet worden.

Unser Beratungsangebot: „Fit“ für das MoPeG

Gerne machen wir auch Sie und Ihr Unternehmen „fit“ für das MoPeG und dessen Konsequenzen für Ihre unternehmerische Praxis - z.B. durch unsere individuellen Beratungen und praxisgerechten Lösungen wie auch durch (Inhouse-)Schulungsangebote für Sie und Ihre Mitarbeiter.  

 

Ihr direkter Ansprechpartner

Dr. Thomas Schulteis, LL.M.

+49 211 16091 4819
thomas.schulteis@awado-rag.de